Aufnahme- und Zulassungsverfahren im österreichischen Hochschulraum

Aufnahme- und Zulassungsverfahren im österreichischen Hochschulraum: Quo vadis?

Eine gemeinsame Veranstaltung der Universitätenkonferenz, der Fachhochschul-Konferenz, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz, der AQ Austria, der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Ombudsstelle für Studierende und des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

 

Materialienbroschüre Band 3

Wann
23.06.17
09:00 - 17:00
Wo
Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Freyung 3 - 2. Stock
1010 Wien
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Veranstaltungsprogramm

  • 09:30

    Registrierung, Begrüßungsgetränke

  • 10:00

    Begrüßungen und Eröffnung

    Moderation der gesamten Veranstaltung: Mag. Julia NEUHAUSER, DIE PRESSE

    Sektionschef Mag. Elmar PICHL, Leiter der Hochschul- Sektion im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wien

    MR Dr. Josef LEIDENFROST, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Wien

  • 10:10

    Positionen: Aufnahme- und Zulassungsverfahren…

    Magdalena GOLDINGER, ÖH-Bundesvertretung:
    …aus der Sicht der Studierenden

    Sektionschef Mag. Elmar PICHL:
    …aus der Sicht des Wissenschaftsministeriums

    MR Dipl.-Ing. Heinz PHILIPP, Rechnungshof, Wien:
    …aus der Sicht des Rechnungshofes (vor dem Hintergrund der  Follow–up–Überprüfung 2016 zur RH-Prüfung zur Studieneingangs– und Orientierungsphase 2013)

    Präsident Univ.-Prof. Dr. Oliver VITOUCH, Universitätenkonferenz (per Video):
    …aus der Sicht der öffentlichen Universitäten

  • 11:10

    Kaffeepause

  • 11:30

    Impulsreferate Teil 1: Grundlagen: Recht, Evaluierung, Akkreditierung

    Sektionschef Mag. Elmar PICHL, BMWFW, Wien:
    Rechtliche Aspekte

    Dr.in Maria KEPLINGER, Fachexpertin für Expertisen zur Hochschulentwicklung, BMWFW, Wien:
    Ergebnisse der Evaluierung der Zugangsregelungen an öffentlichen Universitäten 2015 und quantitative Entwicklungen

    Dr. Achim HOPBACH, Geschäftsführer, AQ Austria, Wien:
    Akkreditierung

  • 12:15

    Impulsreferate Teil 2: Praxis-Erfahrungen aus institutioneller Sicht

    Mag. Roland STEINACHER, Leiter DLE Studienservice und Lehrwesen der Universität Wien, Wien

    Mag. Dr. Markus GRIMM, MBA, Leiter der Rechtsabteilung der Medizinischen Universität Wien, Wien

    Mag. Nicole GUTHAN, Fachhochschul-Konferenz, Wien

    Mag. Markus GRIMBERGER, Leiter der Abteilung Personal & Recht der Anton Bruckner Privatuniversität Linz, Linz

  • 13:15

    Mittagspause

  • 13:45

    Parallele Arbeitskreise

    Arbeitskreis A:

    Aufnahme- und Zugangsregelungen NACH dem gemeinsamen Studienrecht:
    Was, wie?

    Vorsitz:
    Dr. Lothar MATZENAUER

    Impulsreferate:
    Mag. Michael GRUBER, BMWFW
    Mag. Elisabeth NEUBAUER, Bundesministerium für Bildung

    Arbeitskreis B:

    Qualitätssicherung und soziale Dimension: Ein Widerspruch?

    Vorsitz:
    DDr. Erwin NIEDERWIESER

    Impulsreferate:
    Mag. Martina HEIDEGGER, Leiterin der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten, Medizinische Universität Innsbruck

    Mag. Martha ECKL, Abteilung Bildungspolitik, AK Wien, Wien

  • 15:15

    Berichte aus den Arbeitskreisen

    Schlussrunde, Zukunftsempfehlungen

Über die Tagung

An öffentlichen Universitäten gibt es derzeit mancherorts Aufnahme- und Zulassungsverfahren. Solche können gemäß § 71c Universitätsgesetz 2002 für besonders stark nachgefragten Studien durchgeführt werden. Ergänzende Bestimmungen für die Zulassung zu den vom deutschen Numerus Clausus betroffenen Studien finden sich (mittlerweile) in § 71d UG (früher § 124b UG). Mehrfachbewerbungen sind nur beschränkt möglich. Die Rechtmäßigkeit der Einhebung von Kostenbeiträgen ist 2015 durch den Verfassungsgerichtshof  bestätigt worden. Für 2019 sind im Rahmen der vorgesehenen Studienplatzfinanzierung Aufnahmeverfahren in stark nachgefragten Fächern geplant.

An Fachhochschulen können Studierende, obgleich nicht verpflichtend vorgesehen, im Rahmen von Auswahlverfahren auf ihre allgemeine oder fachspezifische Studierfähigkeit geprüft und aufgenommen werden. Mehrfachbewerbungen sind möglich. Gemäß § 11 Fachhochschul-Studiengesetz ist ein Aufnahmeverfahren jedenfalls durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der genehmigten Studienplätze übersteigt. Es dürfen keine Gebühren eingehoben werden.

An Privatuniversitäten sind Aufnahmeverfahren gem. Akkreditierungsverordnung durchzuführen. Die Kosten liegen derzeit zwischen € 0,- und € 750,-. Mehrfachbewerbungen sind möglich.

An Pädagogischen Hochschulen gibt es kostenfreie Aufnahme- und Eignungsfeststellungsverfahren. Mehrfachbewerbungen sind möglich.

Das Erkenntnisinteresse bei dieser Veranstaltung liegt:

  • bei den logistischen sowie monetären Herausforderungen für die jeweiligen Institutionen (asynchrone Fristenläufe, Mehrfachbewerbungen, „no shows“, „Nachrück-Listen“, finanzieller und administrativer Aufwand)
  • bei den Erfahrungen von Studienwerberinnen und -werbern mit den Institutionen in den verschiedenen  Verfahrensschritten bei Aufnahme- und Zulassungsverfahren (Ansprechpartnerinnen und -partner, persönliche und automatisierte Kommunikation)
  • bei den Erfahrungen der Institutionen mit den Studienwerberinnen und -werbern in den verschiedenen Verfahrensschritten der Aufnahme- und Zulassungsverfahren (persönliche Vorsprachen, elektronisches Assessment, interne und externe Durchführung, Studienplatzzuerkennungen und -annahmeerklärungen, Abschluss von Ausbildungsverträgen)
  • bei den Themen Studierbarkeit von Fächern, Studierfähigkeit der Studienwerberinnen und -werber, Einführung von Quoten (nach Disziplinen, nach Geschlecht, nach sozialer Herkunft und Status)

Vortragende

Mag.a phil. Julia NEUHAUSER

Innenpolitik- und Bildungsjournalistin bei der Tageszeitung "Die Presse"

Sektionschef Mag. iur. Elmar PICHL

Leiter der Hochschul- Sektion im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

MR Dr. phil. Josef LEIDENFROST, MA (Mediation)

Leiter der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Magdalena GOLDINGER

Vorsitzteam der Österreichischen Hochschüler/innenschaft Wien

MR Dipl.-Ing. Heinz PHILIPP

stv. Leiter der Abteilung 4A3 – Wissenschaft, Rechnungshof

Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Oliver VITOUCH

Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt

MRin Dr.in phil. Maria KEPLINGER

Fachexpertin Expertisen zur Hochschulentwicklung, BMWFW

Dr. phil. Achim HOPBACH

Geschäftsführer der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria

Mag. iur. Roland STEINACHER

Leiter der Dienstleistungseinrichtung Studienservice und Lehrwesen an der Universität Wien

Mag. iur. Dr. iur. Markus GRIMM, MBA

Leiter der Rechtsabteilung der Medizinischen Universität Wien

Mag.a iur. Nicole GUTHAN

Fachhochschul-Konferenz

Mag. iur. Markus GRIMBERGER

Leiter der Abteilung Personal & Recht der Anton Bruckner Privatuniversität Linz

Dr. iur. Lothar MATZENAUER

Vorsitzender der Schiedskommission an der Technischen Universität Graz, Vorsitzender der Schiedskommission der Technischen Universität Wien, Vorsitzender der Schiedskommission der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

Mag. iur. Michael GRUBER

Referent der Abteilung IV/6, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Mag.a iur. Elisabeth NEUBAUER

Bundesministerium für Bildung, Abteilung III/1

DDr. iur. Erwin NIEDERWIESER

Parlament, Wien

Mag.a rer. soc. oec. Martina HEIDEGGER

Leiterin der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck

Mag.a phil. Martha ECKL

Abteilung Bildungspolitik, AK Wien

Nachlese

Im Werkstattbericht 24 finden Sie die Tagungsdokumentation der Veranstaltung „Aufnahme- und Zulassungsverfahren im österreichischen Hochschulraum: Quo vadis?“

Werkstattbericht Nr. 24

Hier finden Sie die Materialienbroschüre Band 3

Materialienbroschüre Band 3