Registrierung, Begrüßungsgetränke
Anerkennungen – Durchlässigkeit Studienrechtliche Gegensätze! Wie behandeln?
Anerkennungen – Durchlässigkeit Studienrechtliche Gegensätze! Wie behandeln?
Neben Grundsätzlichem zum Durchlässigkeitsmanagement werden unterschiedliche Anerkennungsverfahren und -methoden in den verschiedenen Hochschul-Sektoren im Teil 1 der Hauptreferate von Vertretern der Anspruchsgruppen erörtert.
Im Teil 2 werden die Tagungsteilnehmerinnen und –teilnehmer die Erhaltung der Autonomie bei größtmöglicher Mobilität durch Anerkennungsmodalitäten, die Erfahrungen von Anerkennungen aus studentischer Sicht sowie Wahrnehmungen zum Thema Anerkennung seitens der Rechtsmittelinstanzen analysiert.
Veranstaltungsprogramm
- 09:30
- 10:00
Begrüßungen und Eröffnung
Moderation der gesamten Veranstaltung: Dr. Lothar MATZENAUER, Wien
- ao. Univ.-Prof. in Dr.in Michaela-Maria SCHAFFHAUSER-LINZATTI, Studiendekanin der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Universität Wien, Wien: Begrüßung und Einführung in das Tagungsthema
- Mag. Elmar PICHL, Sektionschef im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wien
- Hannah LUTZ, Vorsitzteam der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, Wien
- Dr. Josef LEIDENFROST, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Wien
- 10:15
Hauptreferate Teil 1: GRUNDSÄTZLICHES
- Mag. Elmar PICHL, Sektionschef im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wien: Aktives Durchlässigkeitsmanagement – herausgefordert von Sartre und Popper: Thesen zu Qualitätskultur, Vertrauen, Transparenz und Anerkennung auf akademischem Boden
- Mag. Michael GRUBER und Mag. Stephan DE PASQUALIN, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wien: Rechtliche Grundlagen zu Anerkennungsverfahren: Wieviel Bologna steckt in den nationalen Gesetzen?
- Mag. Markus GRIMBERGER, stv. Universitätsdirektor, Anton Bruckner Privatuniversität Oberösterreich, Linz : Anerkennungen – die Perspektive der österreichischen Fachhochschulen
- ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Arthur METTINGER, Vizerektor für Lehre, Department-Leiter Public Sector, FH Campus Wien, Wie: Anerkennungen – ein Blick in die Praxis der Privatuniversitäten
- 11:30
Kaffeepause
- 12:00
Hauptreferate Teil 2: PRAKTISCH-(NICHT ZU) ALLTÄGLICHES
- ao. Univ-Prof.in Dr.in Bettina PERTHOLD-STOITZNER, Vizedekanin für Lehre an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Wien: Curriculare Autonomie versus Mobilität: Ein Versuch die Quadratur des Kreises zu lösen
- DDr. Markus GERHOLD, Bundesverwaltungsgericht Wien, Wien: Anerkennungs-„Fälle“ vor dem Bundesverwaltungsgericht
- Dominik RAMUSCH, Studienvertretung an der Universität für Bodenkultur Wien und Franziska FRITSCHE, ÖH Universität Wien, Sachbearbeiterin bipol. Referat: Die Anerkennungsthematiken aus studentischer Sicht
- Jean GRIER, Investigation Manager, University of Edinburgh, Edinburgh, Schottland: Appeals and Complaints: Ensuring Consistency of Approach Across All Sectors: Can One Size Really Fit All?
- 13:15
Mittagsimbiss
- 13:45
Arbeitskreise
Arbeitskreis A:
Formale Behandlung von (in- und ausländischen) Anerkennungs-Anträgen: Beweisführung, Entscheidungsgrundlagen, Beschlussfassung
Vorsitz: MMag. Dr. Wolfram AIGNER, Ombudsstelle für Studierende an der Universität Linz, Linz
Arbeitskreis B:
Äquivalenzlisten als Zukunftsmodell der sektoralen Durchlässigkeit oder nicht-realisierbarer Zukunftswunsch?
Vorsitz: DDr. Erwin NIEDERWIESER, Bildungsexperte, Innsbruck
- 15:30
Berichte aus den Arbeitskreisen
Schlussrunde, Zukunftsempfehlungen
Über diese Tagung
Im österreichischen Hochschulraum studieren derzeit mehr als 400.000 Studierende. Dabei werden parallele und konsekutive Mehrfachstudien immer mehr zum Alltag. Transparenz bei der dabei erforderlichen Anerkennung von Studienleistungen ist dabei wünschenswert. Die sogenannte „Durchlässigkeit“ innerhalb und zwischen den Hochschulsektoren umfasst dabei einerseits Übertritte innerhalb von Studien sowie Anschlussstudien nach Abschluss eines Studienzyklus.
An den 22 öffentlich – rechtlichen Universitäten gibt es in der Position der monokratischen studienrechtlichen Organe erster Instanz eine Autorität, die für Anerkennungen zuständig ist (zwar mit unterschiedlichen Bezeichnungen, aber mit weitgehend identen Funktionalitäten). Rechtsmittelinstanz bei negativen Bescheiden über die Anerkennung an öffentlichen Universitäten ist seit 2014 das Bundesverwaltungsgericht.
Neben Grundsätzlichem zum Durchlässigkeitsmanagement werden unterschiedliche Anerkennungsverfahren und -methoden in den verschiedenen Hochschul-Sektoren im Teil 1 der Hauptreferate von Vertretern der Anspruchsgruppen erörtert.
Im Teil 2 werden die Tagungsteilnehmerinnen und –teilnehmer die Erhaltung der Autonomie bei größtmöglicher Mobilität durch Anerkennungsmodalitäten, die Erfahrungen von Anerkennungen aus studentischer Sicht sowie Wahrnehmungen zum Thema Anerkennung seitens der Rechtsmittelinstanzen analysiert.
In den anschließenden Arbeitskreisen werden Themen der formale Behandlung von (in- und ausländischen) Anerkennungs-Anträgen (Beweisführung, Entscheidungsgrundlagen, Beschlussfassung) sowie Äquivalenzlisten als mögliches Zukunftsmodell diskutiert.
Die Ergebnisse aus den Arbeitskreisen sollen in Zukunftsempfehlungen zusammengefasst werden.