Doktoratsstudien im österreichischen Hochschulraum

Doktoratsstudien im österreichischen Hochschulraum: Grundsätzliches, Alltägliches (Begutachtung, Betreuungsverhältnisse, Eigentum und Aufbewahrung von Daten, Urheberrecht)

Eine gemeinsame Veranstaltung der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität, der AQ Austria, der Universitätenkonferenz, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz, der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie der Ombudsstelle für Studierende.

 

Wann
20.09.17
09:30 - 16:00 Uhr
Wo
Paracelsus Medizinische Privatuniversität
Strubergasse 22, Haus C
5020 Salzburg
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Veranstaltungsprogramm

  • 09:30

    Registrierung, Begrüßungsgetränke

  • 09:50

    Begrüßungen und Eröffnung

    Moderation: Ilse SPADLINEK

    Univ.-Prof. Dr. Herbert RESCH, Rektor der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU) Salzburg

    Mag. Elmar PICHL, Sektionschef im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wien (Grußadresse)

    Johanna ZECHMEISTER, Vorsitzteam der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

    Mag.a Dr.in Nicole FÖGER, Leiterin der Geschäftsstelle der Oesterreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität, Wien / Dr. Josef LEIDENFROST, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Wien

  • 10:00

    Impulsreferate Teil 1: Grundsätzliches

    Vorsitz: Dr. Josef LEIDENFROST

    Dr. Siegfried STANGL, BMWFW und Mag.a Anna-Katharina ROTHWANGL, Ombudsstelle für Studierende, Wien:
    Rechtliche Aspekte von Doktoratsstudien im österreichischen Hochschulraum – Alltags-Erfahrungen der Ombudsstelle

    Mag. Ulrich HÖRMANN, OeAD GmbH, Wien:
    „Trends in PhD Studies“: Wo stehen wir zwölf Jahre nach dem Salzburg Seminar

    Dr. Alexander Hasgall, European University Association (EUA), Brüssel, Belgien:
    Doktoratsstudien in Europa: Die Perspektive(n) der EUA(-Mitglieder)

    Mag.a Dr.in Andrea B. BRAIDT, MLitt, Vizerektorin für Kunst | Forschung, Akademie der bildenden Künste, Wien (PER VIDEO):
    Empfehlung der Hochschulkonferenz zur qualitativen Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung in Österreich

  • 11:00

    Kaffeepause

  • 11:30

    Dr.in Eva Maria FREIBERGER, AQ Austria, Wien:
    Die Akkreditierung von Doktoratsstudien an Privatuniversitäten

    Johanna ZECHMEISTER, ÖH-Vorsitzteam, Wien:
    Probleme von Doktoratsstudierenden aus Sicht der ÖH

    Mag.a Patrizia JANKOVIC, BMWFW, Wien:
    Die europäische Charta für Forscherinnen und Forscher

  • 12:30

    Mittagspause

  • 13:15

    Impulsreferate Teil 2: PRAKTISCHES

    Vorsitz: Dr. Siegfried STANGL

    Mag.a Andrea NEIDHART, Fachbereichsbibliothek Wirtschaftswissenschaften und Mathematik, Universität Wien, Wien:
    Grundbegriffe des österreichischen Urheberrechts

    Mag.a Lisette SCHMIDT, Doktorand/inn/en-Zentrum der Universität Wien, Wien:
    Rollen- und Verantwortungsbereiche bei der Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden

    Assoc. Prof.in Dr.in Rosemarie FORSTNER, Universitätsinstitut für Radiologie und Ombudsfrau für gute wissenschaftliche Praxis der PMU, Salzburg:
    Wissenschaftliches Ombudswesen aus der Perspektive einer Privatuniversität: Profil, Aufgaben, Schnittstellen und Problemfelder

    Mag.a Dr.in Nicole FÖGER / Dr. Josef LEIDENFROST, MA, Wien:
    Viele Ziele, zwei Ombudsstellen-Systeme, ein Netzwerk: www.hochschulombudsnetz.at

  • 14:45

    Arbeitskreise

    Arbeitskreis A: Betreuung, Beurteilung

    Vorsitz: Dr. Josef LEIDENFROST, MA

    Arbeitskreis B: Dateneigentum, Aufbewahrung

    Vorsitz: Mag.a Dr.in Nicole FÖGER

  • 16:00

    Berichte aus den Arbeitskreisen

    Schlussrunde, Zukunftsempfehlungen

Über diese Tagung

Bereits im Jahr 2005 hat die Europäische Kommission die Empfehlung „Europäische Charta für Forscher“ zum Thema „Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern“ veröffentlicht, in der es u.a. heißt: „Arbeitgeber und/oder Förderer sollten dafür sorgen, dass eine Person benannt wird, an die sich Nachwuchsforscher in Fragen der Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben wenden können, und sie sollten die Forscher darüber informieren. Bei solchen Vereinbarungen sollte deutlich festgelegt werden, dass die vorgeschlagenen Betreuer über ausreichende Sachkenntnis verfügen, um die Forschungsarbeiten zu beaufsichtigen, und dass sie genügend Zeit, Kenntnisse, Erfahrung, Fachwissen und Einsatzbereitschaft besitzen müssen, um dem Nachwuchsforscher geeignete Unterstützung zu bieten. Des Weiteren sollten sie die notwendigen Fortschritts- und Überprüfungsverfahren sowie die erforderlichen Rückmeldungsmechanismen vorsehen“.

An einer weiteren Stelle wird die Einführung einer “ombuds-ähnlichen Person“ empfohlen: Arbeitgeber und Förderer von Forschern sollten in Übereinstimmung mit einzelstaatlichen Regeln und Vorschriften geeignete Verfahren einführen, eventuell in Form einer unparteiischen Person (in der Art eines Ombudsmanns), um Beschwerden/Einsprüche von Forschern zu behandeln, einschließlich derer über Konflikte zwischen Betreuern und Nachwuchsforschern. Solche Verfahren sollten für sämtliches Forschungspersonal vertrauliche, informelle Unterstützung bei der Lösung von arbeitsbezogenen Konflikten, Streitigkeiten und Klagen bieten mit dem Ziel einer fairen und gleichberechtigten Behandlung innerhalb der Einrichtung und der Verbesserung der Gesamtqualität des Arbeitsumfelds“.

Themen, die im Detail behandelt wurden, waren:

  • die grundsätzlichen Bedingungen für ein Doktoratsstudium entweder an öffentlichen oder an privaten Universitäten oder für gemeinsame derartige Studien
  • die Alltagspraxis bei der Suche/ Findung von Thema und Betreuerin / Betreuer bzw. Begutachterin / Begutachter
  • die eigentliche Betreuungsarbeit im Rahmen bestehender Betreuungszusagen (Dissertationsvereinbarungen)
  • die Herausforderungen bei allenfalls notwendigen oder selbst gewollten Betreuerwechseln
  • die Akkreditierung von Doktoratsstudien an Privatuniversitäten
  • die Gewährleistung der wissenschaftlichen Integrität (gute wissenschaftliche Praxis)
  • die Urheberinnen- und Urheberrechte sowie das Nutzungsrecht an Inhalten von Dissertationen

Vortragende

Ilse SPADLINEK

freie Journalistin und Moderatorin

Univ.-Prof. Dr. Herbert RESCH

Rektor der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität

Sektionschef Mag. Elmar PICHL

Leiter der Hochschul- Sektion im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Johanna ZECHMEISTER

Vorsitzteam der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

Mag. Dr. Nicole FÖGER

Leiterin der Geschäftsstelle der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität

Dr. Josef LEIDENFROST, MA (Mediation)

Leiter der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Dr. Siegfried STANGL

Leiter des Referates IV/6b im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Mag. Anna-Katharina Theres ROTHWANGL

Ombudsstelle für Studierende

Mag. Ulrich HÖRMANN

OeAD GmbH

Dr. Alexander HASGALL

European University Assiciation (EUA) Brüssel

Mag. Dr.in Andrea B. BRAINDT

MLitt, Vizerektorin für Kunst und Forschung an der Akademie der bildenden Künste Wien

Dr. Eva Maria Freiberger

Verfahrens-/Projektmanagerin, Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria

Mag. Andrea NEIDHART

Fachbereichsbibliothek Wirtschaftswissenschaften und Mathematik, Universität Wien

Mag. Patrizia JANKOVIC

Referatsleitung Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses-international im Bundesministerium für Wissenschaft

Mag. Lisette SCHMIDT,MA

Mitarbeiterin im DoktorandInnenzentrum der Universität Wien

Assoc. Prof. Dr. Rosemarie FORSTNER

Ombudsfrau für gute wissenschaftliche Praxis der PMU, Salzburg

Nachlese

Im Werkstattbericht 25 finden Sie die Tagungsdokumentation zur Veranstaltung „Doktoratsstudien im österreichischen Hochschulraum: Grundsätzliches, Alltägliches“

Werkstattbericht Nr. 25

Das Video zur Tagung finden Sie hier:

Materialienbroschüre Doktoratsstudien im österreichischen Hochschulraum